Die FDP in Münster, genauer die Bezirksvertretung, vertreten durch Herrn Eckervogt, möchte die zu Recht aufgehobene Radwegbenutzungspflicht auf der Amelsbürener Straße in Hiltrup wiedereinführen. Er ignoriert hierbei geltendes Recht, zukunftsorientierte Verkehrsplanung und nebenbei auch noch die Realität. In diesem Beitrag möchte ich als Hiltruper und regelmäßiger Nutzer der Amelsbürener Straße erklären warum die FDP und Herr Eckervogt #postfaktisch mit populistischen und falschen Informationen auf Stimmenfang gehen. Das kann man so nicht stehen lassen.
Worum es geht:
Seit Sommer dieses Jahres ist ein Großteil der Bauarbeiten an der Amelsbürener Straße in Hiltrup abgeschlossen. Die Umbaumaßnahmen umfassten eine Grundsanierung der Fahrbahn, der Fuß- und Radwege sowie der Grünstreifen. Bushaltestellen und Überwege wurden barrierefrei umgebaut und bekamen Fahrradbügel spendiert. Die Fahrbahn wurde verengt, die Parkplätze zurückgebaut und durch Grünflächen und 57 Bäume ersetzt [1]. Die neuen Radwege wurden zwar immer noch mit den altbekannten roten Pflastersteinen gebaut, entsprechen aber immerhin den Empfehlungen der ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) und den entsprechenden Vorschriften und sind 2m (an Engstellen immer noch 1,60m) breit. Außerdem wurden die Sichtbeziehungen zwischen Fahrbahn und Radweg durch das Wegfallen von Parkplätzen verbessert. Die Kosten für dieses Projekt werden mit ca. 2 Millionen Euro angegeben, 60% davon wurden vom Bund gefördert [1]. Also ist alles super?
Ja und nein. Der Ausbau wertet die Straße und das Umfeld auf jeden Fall auf. Der neue Radweg ist für Münsteraner Verhältnisse und im Gegensatz zu der Vielzahl an kaputten Buckelpisten ein Traum. Dann gibt es da aber noch die Radwegbenutzungspflicht und die FDP. Die Radwegbenutzungspflicht wurde, zu Recht (siehe unten) auf diesem Radweg aufgehoben, dagegen möchte Herr Eckervogt nun vorgehen und sammelt dafür Unterschriften [2]. Er möchte dafür sorgen, dass „die Radfahrer von der Straße“ kommen. Ich hatte am Infostand auf dem Hiltruper Wochenmarkt die Gelegenheit, mir seinen Standpunkt anzuhören. Die „Argumentation“ beruht auf Populismus, dem Ignorieren der Realität und dem bewussten Einsatz von falschen Informationen, was ja leider aktuell in Mode zu sein scheint. Ich möchte an dieser Stelle mal ein bisschen was aufklären:
- Ein guter Radweg braucht keine Benutzungspflicht.
Herr Eckervogt ist der Meinung, dass weil die Verkehrszeichen (die FPD nennt sie „Hinweisschilder“) entfernt wurden, ab sofort alle Radfahrer auf der Straße fahren werden. Weiter unten führe ich kurz aus, was es mit der Radwegbenutzungspflicht rechtlich auf sich hat und warum es völlig legitim ist, diese an der Amelsbürener Straße aufzuheben. Im konkreten Fall ist der Radweg jetzt nun tatsächlich sehr gut ausgebaut. Das bedeutet, dass jeder Radfahrer, wenn er die Wahl zwischen der Fahrbahn und einem guten Radweg hat, sich sehr wahrscheinlich, auch im Zuge der Gewohnheit, für den Radweg entscheiden wird. Er kann auf der Straße fahren, muss es aber nicht. Und dies spiegelt auch die Realität wider. Wer sich mal mit offenen Augen für ein paar Minuten an die Straße stellt, wird das merken. Eine nicht-repräsentative Verkehrszählung an einem Freitagmittag bei sonnigem Winterwetter hat ergeben, dass in 60min Beobachtungszeit 147 Radfahrer die Stelle Amelsbürener Str/Langestraße passiert haben. Hier eingeflossen ist auch jede Menge Schülerverkehr. 147, das sind also alle, davon sind auf dem neuen Radweg gefahren (!), kein einziger nutzte die Fahrbahn. Auch auf meinen Alltagswegen sehe ich niemanden auf der Straße radfahren. Ich selbst fahre an dieser Stelle auch auf dem Radweg, weil es komfortabel ist. Vereinzelte Fragen, ob den Radfahrern aufgefallen sei, dass die Verkehrsschilder verschwunden sind, wurden alle verneint. Den meisten war nicht einmal klar, dass die Schilder überhaupt mal hingen bzw. was Radwegbenutzungspflicht bedeutet.
Fazit 1: Die Schilder sind jetzt schon einige Zeit weg, es ändert sich gar nichts. Die Menschen fahren weiter wie immer auf dem Radweg.
- „Die Toten werden auf der Straße liegen“
Herr Eckervogt sorgt sich um die Sicherheit der Radfahrer, vor allem die der Schüler. Da diese aber weiterhin, wie oben beschrieben, alle auf dem Radweg fahren, ist diese Sorge eigentlich hinfällig. Er möchte nicht darauf warten bis es den ersten Unfall gibt, um eine Gefahrenlage nachzuweisen. Die oben erwähnte nicht-repräsentative Verkehrszählung hat übrigens ergeben, dass (trotz Baustelle am Kreisel Meesenstiege) gerade einmal 5 LKW in 60min die Straße befahren haben. Dazu kommen die Busse der Linien 1 und 5 3x/Std. Deshalb eine besondere Gefahrenlage nachzuweisen ist Unsinn. Im Übrigen ist der einzige Unfall, den ich in den Pressemitteilungen der Polizei Münster in den letzten zwei Jahren finden konnte, auf dem Radweg passiert. Ein Abbiegeunfall, bei dem einer Radfahrerin, die auf dem Radweg unterwegs war, an der Langen Straße die Vorfahrt genommen wurde [3]. Randnotiz: Eine der Hauptunfallursachen in Münster bei denen Radfahrer unverschuldet zu Schaden kommen, sind Abbiegeunfälle auf baulich getrennten Radwegen. Herr Eckervogt konnte mir auf Nachfrage keinen einzigen eigenen Beweis für den Nachweis eines Unfallschwerpunkts geschweige denn Unfallzahlen nennen. Einziges „Argument“: „Die Toten werden auf der Straße liegen!“
Fazit 2: Da sowieso weiterhin alle auf dem Radweg fahren, sollten sie nach Herrn Eckervogts Meinung auch weiterhin sicher sein, die reißerische es-wird-tote-Kinder-geben Mentalität ist populistisch und ist nur eine gefühlte Wahrheit die jeglicher Grundlage entbehrt.
- „Radfahrer blockieren den Verkehr“
In den Westfälischen Nachrichten gab es ein sehr plakatives Foto von einem Radfahrer vor einem Bus mit der sinngemäßen Bildunterschrift: Radfahrer blockieren den Verkehr und gefährden deshalb sich und andere. Abgesehen davon, dass auch Radfahrer Verkehr sind und damit als Teil des Ganzen angesehen werden müssen, anstatt als „die Radfahrer“ an den Rand gedrängt zu werden, ist dieses Foto schlicht weg gefälscht. Herr Eckervogt hat mir gegenüber zugegeben, dass er selbst der Radfahrer auf dem Bild ist und dass er sich absichtlich vor den Bus gestellt habe, um ihn zu blockieren. Dieses Verhalten ist ziemlich konstrutiert, weil Radfahrer meistens fahren und selten auf der Straße stehen. Trotzdem nutzt Herr Eckervogt hier eine Bildsprache, um damit bewusst falsche Inhalte zu transportieren und bei den Autofahrern ein Radfahrer-weg-von-der-Straße-Gefühl auszulösen.
Fazit 3: Es wird hier bewusst mit falschen Informationen versucht, die Stimmung in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Was bleibt unterm Strich?
Eigentlich geht es nicht um Radwege. In dem Gespräch wurde sehr deutlich, dass Herr Eckervogt entweder überhaupt keine Ahnung von Radverkehrspolitk hat, geschweige denn Willens ist, sich damit auseinander zu setzen, oder aber er ignoriert dieses Wissen bewusst, um seine politische Agenda durchzubringen. Die Mittel, die er dazu wählt, sind mehr als fragwürdig. Es wird ausschließlich mit gefühlten Wahrheiten und Emotionen argumentiert, wesentliche Informationen werden ausgelassen, geltendes Recht und Rechtsprechung werden ignoriert.
Was will Herr Eckervogt eigentlich wirklich?
Freie Fahrt für freie Bürger hat schon jetzt in sehr vielen Fällen nichts mehr mit dem Automobil zu tun. Die FDP meint aber immer noch, eine solche Politik zu machen. Da scheint der einzige Gedanke hinter diesen Forderungen ein dem-Auto-darf-nichts-weggenommen-werden zu sein. Die Sachlage ist eindeutig, wird aber mit fragwürdigen Mitteln vorgeschoben, um ein anderes Ziel zu erreichen. Zukunftsfähige Mobilität in der Stadt hat, wenn überhaupt, nur noch am Rande etwas mit dem eigenen Auto zu tun. Eine lebenswerte Stadt von heute (und von morgen) hat weniger Stau, weniger Lärm und sauberere Luft, weil es weniger motorisierten Individualverkehr gibt. Internationale Großstädte wie Paris sprechen schon jetzt Fahrverbote aus [4], in Deutschland wird es nicht mehr lange dauern. Herr Eckervogt und seine Partei versuchen trotzdem jeden noch so kleinen Schritt zu verhindern der auch nur ein kleines bisschen für Einschränkungen beim Autoverkehr sorgt. Dafür scheinen alle Mittel recht zu sein.
Mit der Amelsbürener Straße hat Hiltrup ein zukunftsweisendes Projekt bekommen und kann hier stadtweit Vorbild werden. Die Hiltruper sollten sich freuen, dass die Stadt Münster endlich zukunftsfähige Verkehrswege baut und so in eine Aufwertung von Lebensqualität und Umfeld investiert. Die Sachlage, ob Radwegbenutzungspflicht ja oder nein, ist eindeutig. Es scheint hier lediglich Mittel zum Zweck zu sein. Das eigentliche Problem ist also keine Diskussion über Radwege, sondern über die Art und Weise, wie die FDP hier Politik macht. Nämlich #postfaktisch.
Erläuterungen zur Radwegbenutzungspflicht:
Die allgemeine Radwegbenutzungspflicht, angezeigt durch die blauen Verkehrszeichen (Abb. 1) ist seit einer Neufassung der StVO im Oktober 1998 abgeschafft worden [5].
Abbildung 1: VZ 237, VZ 240, VZ 241 (Quelle: hamburg.adfc.de)
Eigentlich müssten die allermeisten Schilder in Münster damit abgebaut werden, da nach §2 der StVO es dem Radfahrer im Regelfall gestattet sein sollte, auf der Fahrbahn fahren zu dürfen [6]. Er kann auf der Straße fahren auch wenn ein Radweg vorhanden ist, er kann aber auch den vorhandenen Radweg nutzen. Nun ist es so, dass viele sich, trotz miserabler Zustände in Münster, auf einem baulich getrennten Radweg sicherer fühlen als auf der Straße. Ein guter Radweg braucht also keine Benutzungspflicht, die Menschen werden ihn so oder so nutzen. Einziger Grund eine Benutzungspflicht anzuordnen, ist der Nachweis einer Gefahrenlage [7]. In diesem Gerichturteil [8] wird eine Anordnung abgelehnt, weil die Fahrbahn kurvenarm, übersichtlich und gut beleuchtet ist, sowie keinen Unfallschwerpunkt darstellt [8]. All dies trifft auch auf die Amelsbürener Straße zu. Es liegt also keine Gefahrenlage vor, weshalb die getroffene Entscheidung, aus rechtlicher Sicht die Benutzungspflicht aufzuheben, völlig legitim ist.
[1] http://www.stadt-muenster.de/tiefbauamt/baumassnahmen/amelsbuerener-strasse.html
[3] http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11187/3136471
[5] http://www.verkehrslexikon.de/Module/Radwege.php
[6] http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/90-2-strassenbenutzung-durch-fahrzeuge
[7] http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=181110U3C42.09.0
[8] http://www.rechtsanwaelte-teltow.de/News/Radweg_Benutzungspflicht_nur_bei_Gefahrenlage